Jedes Unternehmen, welches über Fr. 100'000 Umsatz/Nettoerlös erzielt, wird vom Gesetz her mehrwertsteuerpflichtig. Einen "Spielraum", wie wir dies von den Staatssteuern/Direkten
Bundessteuern her kennen, gibt es nicht. Wohl aber lässt der Gesetzgeber zu, dass bei der MWST vom ordentlichen Verfahren abgewichen werden kann und der sogenannte Saldosteuersatz gewählt
respektive beantragt werden kann. Wir rechnen Ihnen genau aus, bei welcher der beiden Methoden (ordentliches Verfahren oder Saldosteuersatz) Sie besser fahren. Stellen Sie uns auf die Probe....